sch-einesystem

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13.12.2019 00:00




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An der Grundstücksgrenze heißt nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite sodnern auf meiner udn am Vortag des Abholötermisn ab 15:30 Uhr bedeuet nicht schon Errichtung eienr wilden Mülldeopnie 3 Tage vorher.

http://blog.sch-einesystem.de/ARTICLE/2019112310000/

Unterschied des Sprachkundigen zum Armutszuwanderer: keine tagelang die Fußgänger behindernde wilde Deponie. Ich weiß wo die Grundstücksgrenze ist.

https://www.openstreetmap.org/#map=19/50.11345/8.69900